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Selbstbestimmung im Alter

Die eigene Vorsorge – juristisch und psychologisch geschickt aufgebaut
Kurs-Nr.
K 120 2080
Kurspreis
CHF 57.00
Kursleitung
Jacqueline Frossard, Dr., Psychotherapeutin und MLaw, Juristin, ehem. Präsidentin am Gericht für fürsorger. Unterbringungen BS
Teilnehmende
max. 25
Anmeldeschluss
20.08.2024

Das neue Erwachsenenschutzrecht hat mit dem Vorsorgeauftrag, der Patient*innenverfügung und den neu festgelegten gesetzlichen Vertretungsrechten wichtige Instrumente zur Selbstbestimmung bei aufgehobener Urteilsfähigkeit geschaffen. Diese Instrumente haben aber auch ihre Grenzen und manchmal liegt die Tücke im Detail. Es müssen Aspekte beachtet werden, die in der Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden können. Im hohen Alter, insbesondere im Rahmen einer Demenz, kann sich zudem einiges ändern. Gerade als demente Person ist man einer Dynamik überlassen, die vor allem aus der vertretungsberechtigten Person, dem Alterspflegeheim und den betreuenden Personen besteht, die ihrerseits ebenfalls einer gewissen Gesetzmässigkeit unterworfen sind. Um sich in dieser Situation wohl zu fühlen, braucht es - neben einem guten pflegerischen Umfeld und einer guten medizinischen Versorgung - auch die richtige rechtliche Vertretung. Damit die neuen Instrumente möglichst gut ihre Wirkung entfalten können, gilt es also einiges - sowohl unter juristischen als auch psychologischen Aspekten - zu beachten.

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